Ergotherapie für Kinder und Jugendliche
Was ist Ergotherapie?
Ergotherapie ist ein ärztlich zu verordnendes Heilmittel und beruht auf medizinischer und sozialwissenschaftlicher Grundlage. Sie ist ein eigenständiges Behandlungsverfahren mit eigener Befunderhebung und eigenen Behandlungsmethoden.
Ziele der Ergotherapie
Verbesserung der Handlungsfähigkeit im Alltag (z. B. Kindergarten, Schule, Berufsleben, Freizeit) der gesellschaftlichen Teilhabe (Förderung sozialer Kompetenzen) und der Lebensqualität.
Ergotherapeutische Befunderhebung
Am Anfang  jeder Behandlung steht eine ausführliche ergotherapeutische Befunderhebung.  Bestehend aus Erstgespräch, einer sensomotorischen, perzeptiven (die  Wahrnehmung betreffenden), geistigen, sozioemotionalen Statuserhebung, evtl.  speziellen Selbsteinschätzungsbögen und anderen Testverfahren.
                    Hierbei  wird grundsätzlich der Patient in seinen gesamten Lebensbereichen betrachtet,  mit seinen individuellen geistigen, emotionalen und körperlichen Stärken,  Schwierigkeiten und Bewältigungsstrategien.
Therapeutische Maßnahmen
Die  Maßnahmen der Ergotherapie dienen der Wiederherstellung, Entwicklung,  Verbesserung, Erhaltung oder Kompensation der krankheitsbedingten gestörten,  motorischen, sensorischen, psychischen und kognitiven Funktionen und  Fähigkeiten.
                    Sie  beinhalten komplexe, aktivierende und handlungsorientierte Methoden und  Verfahren unter Anwendung von adaptiertem Übungsmaterial, funktionellen,  spielerischen, handwerklichen und gestalterischen Techniken sowie lebenspraktische  Übungen.
Sie umfassen ebenso Beratungen zur Kindergarten-, Schul-, Arbeitsplatz-, Wohnraum-, und Umfeldanpassung.
Verordnungen
                    Ergotherapie ist eine  Vertragsleistung der gesetzlichen Krankenkassen und kann von allen Patienten  nach ärztlicher Absprache in Anspruch genommen werden. 
                    Ausschlaggebend für die Verordnung von Ergotherapie sind die Heilmittelrichtlinien nach § 92 und Rahmenempfehlungen nach § 125 SGB V, die die Zusammenarbeit zwischen Therapeuten, Ärzten und  Krankenkassen regeln. 
                    Nach dem  Heilmittelkatalog sind folgende Verordnungen möglich:
- motorisch-funktionelle Behandlung
- sensomotorisch-perzeptive Behandlung
- Hirnleistungstraining / neuropsychologisch orientierte Behandlung
- psychisch-funktionelle Behandlung
- Thermotherapie (Therapieergänzende Maßnahme)


